Was passiert mit der Ehewohnung / dem Haus?
Wer muss ausziehen? Wer zahlt die Miete?

Zunächst sind gedanklich Eigentum und Nutzung voneinander zu trennen. Selbst wenn einem allein die eheliche Wohnung oder das eheliche Haus gehört, kann er nicht den Anderen mit den Kindern vor die Tür setzen. Meist darf zunächst einmal der Elternteil, der die Kinder betreut, bleiben. Es ist auch innerhalb der vieWände eine Trennung denkbar, wenn die Eheleute „von Tisch und Bett” getrennt sind. Dazu dürfen sie nicht mehr für einander sorgen, müssen jeweils für sich selbst einkaufen, kochen, waschen, etc.

Ist eine räumliche Trennung durch Auszug des anderen notwendig und eine Einigung nicht möglich, kann notfalls durch eine einstweilige Anordnung und Zuweisung der Ehewohnung durch das Gericht die Nutzung geregelt werden. Hiervon unberührt bleibt eine Regelung der Eigentumsverhältnisse.

Bei Mietverhältnissen sollte nicht voreilig ein neuer Vertrag abschlossen werden, auch wenn der Vermieter dies freundlich anbietet. Immer erst den Vertrag prüfen oder prüfen lassen. Oftmals versuchen Vermieter, die Notsituation der Betroffenen auszunutzen und verpacken in einen neuen Vertrag ungünstigere Konditionen, wie z.B. eine Mieterhöhung oder Staffelmiete oder sie ändern zum Nachteil des Mieters einzelne Klauseln, wie etwa unwirksam gewordene Klauseln zu Schönheitsreparaturen.