Was kostet die Scheidung?

Für die Scheidung fallen Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Tätigkeit an sowie Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren für die gerichtliche Tätigkeit.

Die Höhe der Gebühren richtet sich gemäß Gerichtskostengesetz und Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dem Gegenstandswert. Der Gegenstandswert errechnet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute.

Grundsätzlich ist auch eine Abrechnung nach Stundensatz möglich. In der Beratung kläre ich Sie gern über die zu erwartenden Kosten auf.